opencaselaw.ch

BEK 2024 163

Einstellung Strafverfahren (Ergänzung)

Schwyz · 2024-12-09 · Deutsch SZ
Quelle Original Export Word PDF BibTeX RIS

Einstellung Strafverfahren (Ergänzung) | Einstellung Strafverfahren

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Verfügung vom 9. Dezember 2024BEK 2024 163, 177 und 178MitwirkendKantonsgerichtsvizepräsident Stefan Weber,Gerichtsschreiber Mathis Bösch.In Sachen1.A.________,2.B.________,3.C.________,Beschwerdeführer 2 und 3 vertreten durch Beschwerdeführer 11-3 Beschuldigte und Beschwerdeführer,gegen1.Staatsanwaltschaft, 2. Abteilung, Postfach 1201, 6431 Schwyz,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwältin D.________,2.E.________ AG,3.F.________,4.G.________,5.H.________,2-5 Strafanzeigeerstatter und Beschwerdegegner,vertreten durch Rechtsanwalt I.________,betreffendEinstellung Strafverfahren (Ergänzung)(Beschwerden gegen die Verfügungen der Staatsanwaltschaft vom24. Sep­tem­ber 2024, SU 2023 2449, SU 2023 2453, SU 2023 2446);-hat der Kantonsgerichtsvizepräsident,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.Die Strafanzeigeerstatter verdächtigten unter anderem die Beschuldigten mit Strafanzeige vom 14. März 2023, das inhaltlich unwahre Protokoll über das Ergebnis der Präsidentenwahl an der Mitgliederversammlung des J.________ vom 27. Juni 2022 in der Absicht unterzeichnet zu haben, dem Beschuldigten 3 zur Wahl als Präsident zu verhelfen (U-act. 8.1.001). Die Staatsanwaltschaft stellte jedoch das Strafverfahren gegen die Beschuldigten unter Kostenfolgen zulasten des Staates ein. Die Verfahrenskosten beliess die Staatsanwaltschaft entgegen den Anträgen der Beschuldigten beim Staat. Den Beschuldigten 1 und 2 wurden weder Entschädigungen noch Genugtuungen, dem Beschuldigten 3 zulasten des Staates eine Entschädigung von Fr. 6’101.10 ausgerichtet. Indes befand die durch die Beschuldigten angerufene Beschwerdekammer, es seien keine Ausnahmegründe ersichtlich, um von Kosten- und Entschädigungsfolgen nach

Mitwirkend

Kantonsgerichtsvizepräsident Stefan Weber,Gerichtsschreiber Mathis Bösch.

In Sachen

1.A.________,2.B.________,3.C.________,Beschwerdeführer 2 und 3 vertreten durch Beschwerdeführer 11-3 Beschuldigte und Beschwerdeführer,gegen1.Staatsanwaltschaft, 2. Abteilung, Postfach 1201, 6431 Schwyz,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwältin D.________,2.E.________ AG,3.F.________,4.G.________,5.H.________,2-5 Strafanzeigeerstatter und Beschwerdegegner,vertreten durch Rechtsanwalt I.________,

betreffend

Einstellung Strafverfahren (Ergänzung)